Antragsstellung und Kosten

Die Kosten einer Psychotherapie werden sowohl von den gesetzlichen als auch von den privaten Krankenkassen übernommen. Voraussetzung dazu sind eine Antragsstellung und ein Konsiliarbericht, der von einem mitbehandelnden Arzt ausgefüllt werden muss.

 

Zu Beginn der Therapie finden eine oder mehrere Sprechstundentermine statt, in denen abgeklärt wird, welche Symptomatik vorliegt und welche weiteren Schritte notwendig sind.

 

Sowohl Sie als auch ich haben dadurch die Gelegenheit herauszufinden, ob eine Zusammenarbeit vorstellbar ist.
Danach finden zwei probatorische Sitzungen statt und ein Antrag auf Psychotherapie wird bei den gesetzlichen Kassen gestellt. Die Therapie kann nach der Bewilligung begonnen werden.

Sind Sie privat versichert, werden 5 probatorische Sitzungen ohne Antrag bewilligt. Anschließend wird ein gutachterlicher Bericht an die Privatkasse oder Beihilfestelle gesandt, die über die weitere Bewilligung entscheiden.


Die Sitzungen finden nach Vereinbarung statt und dauern meist 50 Minuten. Bei Expositionsbehandlungen (wenn es um die Behandlung von Ängsten und Zwangshandlungen geht) finden auch mehrstündige Sitzungen statt.